Honorar

Die Grundlage für die Behandlungskosten ist das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).

 

Patienten mit privaten Krankenversicherungen oder Zusatzversicherungen

Bei Privatpatienten hängt die Übernahme der Heilpraktikerhonorare von den individuellen Verträgen ab. In der Regel werden sie erstattet, aber nicht immer in voller Höhe. Meist wird eine Abrechnung nach GebüH durchgeführt. Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach oder kontaktieren Sie Ihre Krankenversicherung, ob diese alle Heilpraktikerkosten übernimmt.

Die Behandlungsleistungen richten sich in Ihrem Interesse nach gegebener Notwendigkeit. Das Erstattungsverhalten der Versicherung sollte eine untergeordnete Rolle spielen. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen besprochen und transparent aufgezeigt.

Wenn Sie eine Rechnung für Ihre Versicherung wünschen, erstelle ich Ihnen diese nach GebüH. Diese Rechnung ist dann, unabhängig vom Erstattungsverhalten Ihrer privaten Krankenkasse, innerhalb einer Woche zahlbar.

 

Beamte

Beamte haben Anspruch auf Beihilfe und können sich privat versichern. Heilpraktikerrechnungen werden je nach Vertrag erstattet, aber nicht immer in voller Höhe. In der Regel wird eine Abrechnung nach GebüH erwartet.

Bitte sehen Sie hierzu in Ihrem persönlichen Vertrag nach oder kontaktieren Sie Ihre Krankenversicherung, ob Ihre Versicherung alle Heilpraktikerkosten übernimmt.

 

Für gesetzlich Krankenversicherte ohne Zusatzversicherung

Alle zwangsweise oder freiwillig in der gesetzlichen Krankenversicherung versicherten Menschen müssen den Besuch beim Heilpraktiker selbst bezahlen, also zusätzlich zu ihrem Krankenversicherungsbeitrag.

Für Sie biete ich Sonderkonditionen an, um für alle Patienten die Naturheilverfahren nutzbar machen zu können.

Die Kosten für den ersten Termin mit eingehender Anamnese (Aufnahme der Krankengeschichte) sowie die Erstellung eines späteren, diagnoseabhängigen Therapieplans liegen für Selbstzahler in der Regel bei 60 Euro pro Stunde.

Die Kosten für die weiteren Behandlungstermine sind abhängig von dem jeweiligen eingesetzten Therapieplan. Vor Ihrer Behandlung werden Therapieplan und Kosten selbstverständlich mit Ihnen im Einzelnen besprochen, so dass Ihnen die zu erwartenden Kosten absolut transparent sind.
Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, die Behandlungskosten ab einer gewissen Höhe steuermindernd geltend zu machen. Diesbezüglich berät Sie Ihr Steuerberater.

Das Behandlungshonorar wird nach jeder Behandlung in bar fällig. Kartenzahlungen sind leider nicht möglich. In besonderen Fällen werden auch Sammelrechnungen erstellt. Für Selbstzahler gibt es Jahresquittungen zur Vorlage beim zuständigen Finanzamt. Diese enthalten keine Diagnosen oder Abrechnungsziffern!

 

Meine Behandlungen sind so individuell, wie die Menschen, die ich behandele. Daher richten sich die Selbstzahlerpreise auch nach der persönlichen Lebenssituation meiner Patient/Innen. Bitte sprechen Sie mich an!

 

Anmerkung: Gemäß § 4 Nr. 14 UstG sind unsere Gebühren von der Umsatzsteuer befreit.

 

Ästhetische Behandlungen

Alle ästhetische Behandlungen gelten ausschließlich als Selbstzahler-Leistungen, sind umsatzsteuerpflichtig und werden direkt nach der Behandlung in bar fällig.

 

Wichtiger Hinweis:

Vereinbarte Termine müssen mindestens 24 Stunden vorher abgesagt werden, ansonsten bitte ich um Verständnis, dass ich die Ausfallzeiten in Rechnung stellen muss (natürlich abzüglich der nicht verwendeten Materialien/Arzneien).